Übergangsverwaltung

Mit dem Tod des Papstes scheiden alle Leiter der Dikasterien (Behörden) der Römischen Kurie aus ihren Ämtern aus, auch der Kardinalstaatssekretär (Kardinal Tarcisio Bertone). Im Amt bleiben der Camerlengo der Heiligen Römischen Kirche (Kardinal Tarcisio Bertone), der Vize-Camerlengo (Erzbischof Pier Luigi Celata), der Großpönitentiar als Leiter des Kurialen Gnadenhofes (Kardinal Manuel Monteiro de Castro) und seine Mitarbeiter, der Kardinalvikar der Diözese Rom (Kardinal Agostino Vallini), der Kardinalerzpriester der Vatikanischen Basilika, (Kardinal Angelo Comastri) sowie der Generalvikar Seiner Heiligkeit für die Vatikanstadt (Kardinal Angelo Comastri). Ebenso bleiben der oberste Gerichtshof der Apostolischen Signatur (Präfekt Kardinal Raymond Leo Burke) und der Dekan des Gerichtshofes der Römischen Rota (Monsignore Antoni Stankiewicz) sowie der Substitut des Staatssekretariats (Erzbischof Angelo Becciu), der Sekretär für die Beziehungen zu den Staaten (Erzbischof Dominique Mamberti), alle Nuntien sowie diplomatischen Vertreter des Hl. Stuhls und die Sekretäre der Dikasterien der Römischen Kurie im Amt. Sie sind in dieser Zeit dem Kardinalskollegium verantwortlich. Auch der Almosenier Seiner Heiligkeit (Erzbischof Felix del Blanco Prieto), der für die Almosen- und Armenpflege zuständig ist, darf seine karitativen Tätigkeiten fortführen.

Während der Vakanz ist die Leitung der Kirche dem Kardinalskollegium anvertraut. Seine Befugnis beschränkt sich jedoch nur auf die Erledigung der ordentlichen Angelegenheiten und jener Fragen, die keinen Aufschub dulden. Insbesondere hat das Kardinalskollegium die Vorbereitungen für die Wahl des neuen Papstes zu treffen. Das Kardinalskollegium kann in keiner Weise über die Rechte des Apostolischen Stuhls und der Römischen Kirche verfügen und hat keinerlei Vollmacht oder Jurisdiktion in Fragen, die dem Papst zustehen. Von Päpsten erlassene Gesetze dürfen in keiner Weise korrigiert oder abgeändert werden. Dies gilt auch für die Regelungen zur Papstwahl. (Mehr: Kap. I–V der Konstitution Universi Dominici Gregis)

Die zwischenzeitliche ordentliche Verwaltung der Kirche übernimmt der Camerlengo mit drei Kardinal-Assistenten. Die drei Kardinal-Assistenten, je einer aus jeder Ordnung (d. h. ein Kardinalbischof, ein Kardinalpriester, ein Kardinaldiakon) werden durch Los aus den bereits in Rom eingetroffenen Kardinälen für jeweils drei Tage gewählt. Diese sogenannte Sonderkongregation setzt auch den Tag fest, an dem erstmals das gesamte Kardinalskollegium zur Generalkongregation zusammentritt, um die Trauerfeierlichkeiten und die Wahl des neuen Papstes vorzubereiten. Die ersten vorbereitenden Generalkongregationen finden täglich im Apostolischen Palast im Vatikan statt und werden vom Dekan des Kardinalskollegiums, Kardinal Angelo Sodano, geleitet.