Ein neuer Papst ist gewählt

Ist die Wahl gültig vollzogen, ruft der letzte der Kardinaldiakone (zurzeit Kardinal Santos Abril y Castello) den Sekretär des Kardinalskollegiums, Erzbischof Lorenzo Baldisseri, und den Päpstlichen Zeremonienmeister, Msgr. Guido Marini, in den Wahlraum. Dann fragt der Kardinal Angelo Sodano, Dekan des Kardinalskollegiums, den Gewählten: "Acceptasne electionem de te canonice factam in Summum Pontificem?" (lat., "Nimmst du deine kanonische Wahl zum Papst an?"). Stimmt der Gewählte zu, fragt er: "Quo nomine vis vocari?" (lat., "Mit welchem Namen willst du gerufen werden?"). Anschließend fertigt der Päpstliche Zeremonienmeister im Beisein von zwei Zeremoniaren ein notarielles Schriftstück über die Annahme der Wahl und den gewählten Namen (Namenswahl) an. Ist der zum Papst Gewählte bereits Bischof, besitzt er mit Annahme der Wahl die "volle und höchste Gewalt in der Kirche" (canon 332 § 1 CIC). Wird ein Nicht-Bischof zum Papst gewählt, muss er unverzüglich zum Bischof geweiht werden und erlangt erst mit der Bischofsweihe die Fülle der päpstlichen Vollmacht. Hierdurch wird deutlich, dass das Papstamt im Bischofsamt verwurzelt ist und von diesem nicht gelöst werden kann. Die Bischofsweihe erfolgt durch den Dekan des Kardinalskollegiums oder, bei dessen Abwesenheit, durch den Subdekan.
Die Formalitäten richten sich nach dem Ordo Rituum Conclavis.